Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit
a) 8 Ja-Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen, der Änderung der zulässigen Dachform Satteldach in die zulässigen Dachformen Satteldach und Walmdach und der Änderung der zulässigen Dachneigung von 30° bis 40° auf 22° bis 40°
b) 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen, dem Wegfall der maximalen Eingeschossigkeit bei unveränderter Höhe der baulichen Anlagen
zuzustimmen.
Die Verwaltung sagt zu, Mauern als Einfriedung mittels Städtebaulichem Vertrag auszuschließen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 – Seifen – Fernblick – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen die öffentliche Auslegung des Planes gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.