Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB. Das Plangebiet ist im Anlageplan farblich rot eingezeichnet.
Im Auftrag
Jan Kiefer
28.11.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 10 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 10 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB. Das Plangebiet ist im Anlageplan farblich rot eingezeichnet.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei 26 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB. Das Plangebiet ist im Anlageplan farblich rot eingezeichnet.
Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz
- sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v.28.11.2022