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Auszug - Kürzung der Eigenkapitalverzinsung der städtischen Einlage im Abwasserbetrieb  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Greb führt aus, dass die Stadt Waldbröl mit die höchsten Abwassergebühren in ganz Nordrhein-Westfalen hat und es der FDP-Fraktion wichtig sei, eine Entlastung für die Bürger zu erreichen. Es könne nicht sein, dass die Gebührenzahler des Abwasserwerkes indirekt für die Haushaltssanierung der Stadt herangezogen würden. Es handele sich bei diesem Thema um eine grundsätzliche Frage.

 

Stadtkämmerin Brauer stellt mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt dar und betont, dass bei einer Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung um 100.000,-- € dies eine Mindereinnahme für den städtischen Haushalt darstelle, die auf andere Art kompensiert werden muss.

 

StV. Steiniger unterstützt diese Sichtweise und erklärt, dass Mindereinnahmen der Stadt im Zweifel voll auf die ggf. dann zu erhöhende Steuerlast durchschlagen. Die in Rede stehenden 100.000,-- € seien eine strukturelle Einnahme und nicht verzichtbar, so sehr man sich auch eine Entlastung der Bürger wünsche.

 

StV. Helzer stellt fest, dass es sich um ein altbekanntes Thema handelt, welches tiefergehend im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden sollte.

 

StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD-Fraktion das Ansinnen des Antrages für legitim hält. Angesichts der aktuellen niedrigen Zinssituation und des möglicherweise in Zukunft steigenden Zinsrisikos sei es sinnvoll, im Fachausschuss das Thema intensiv zu beraten.

 

StV. Hein unterstützt diese Sichtweise und erklärt, dass ihre Fraktion Beratungsbedarf hat.

 

StV. Giebeler stellt fest, dass die Bürger durch Steuern und Gebühren stark belastet werden. Fraglich sei, wodurch sie mehr belastet würden. Es sei ebenfalls klar, dass Einnahmeverluste des städtischen Haushalts kompensiert werden müssten.

 


Beschluss:

 

Der Rat verweist den vorliegenden Antrag einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss.