Bürgerinformationssystem
StV. Greb erläutert den vorliegenden Antrag und weist auf die hohe Gebührenbelastung im Abwasserbereich hin. Der Antrag der FDP-Fraktion ziele darauf, eine Gebührensenkung und somit eine Entlastung für die Bürger zu erreichen.
Stadtkämmerin Brauer stellt ihre hierzu durchgeführten Berechnungen mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation vor.
StV. Helzer beklagt, dass man natürlich die Belastung der Bürger bei den Abwassergebühren sieht und bedauert. Im vorliegenden Fall würde die Belastung jedoch nur verschoben, da sie einen Einnahmeverlust für die Stadt bedeutet und dieser wiederum kompensiert werden müsse. Dies geschehe im Regelfall über Steuererhöhungen. Von daher sehe man keinen Vorteil für die Bürger und müsse den Antrag leider ablehnen.
StV. Steiniger führt aus, dass es sich um strukturelle Einnahmen für die Stadt handelt und die Verzinsung betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Der Antrag sei gut gemeint; diene jedoch keiner Seite, da weder die Verschuldung des Abwasserbetriebes deutlich gesenkt werden könne noch eine durchgreifende Entlastung der Bürger erfolge. Von daher müsse die CDU-Fraktion den Antrag leider ablehnen.
StV. Hein weist darauf hin, dass die aktuelle Haushaltssituation noch nicht so gefestigt ist, dass man ohne weiteres auf Einnahmen für den städtischen Haushalt in der beantragten Höhe verzichten könne.
StV. Kronenberg gibt zu bedenken, dass die Zinsentwicklung aktuell günstig ist. Man wisse aber nicht, wie sich diese in der Zukunft entwickle. Möglicherweise sei dann mit steigenden Zinslasten zu rechnen. Der städtische Haushalt sei aktuell noch empfindlich und könne derartige Einnahmeverluste nicht verkraften; auf der anderen Seite gebe es auch leider keine spürbare Entlastung für die Bürger bei Durchführung der beantragten Maßnahme. Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt bei 14 Nein-Stimmen und einer Ja-Stimme den vorliegenden Antrag ab.
Bürgermeister Koester weist darauf hin, dass dieser Antrag damit abschließend behandelt ist und nicht noch einmal im Rat vorgelegt wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||