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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 A "Thüringer Straße" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/987/2023 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 A "Thüringer Straße" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Loth, vom PlanungsbüroLoth Städtebau und Stadtplanung, Marburger Tor 4-6, 57072 Siegen stellt dem Ausschuss anhand einer Präsentation die Inhalte der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A Thüringer Straße“ vor (in Allris online verfügbar).

Aus dem Ausschuss wird unter anderem angemerkt, dass anstelle der dezentralen verteilten Stellplätze ein einziger großer Sammelstellplatz errichtet werden könnte. Vorteilhaft wäre hier die geringfügiger optisch dominierende Präsenz der Stellplätze innerhalb des Bebauungsplanes. Zudem wären für die eingesparten verteilten Stellplätze dann andere Flächennutzungen möglich.

Eine weitere Optimierungsmöglichkeit wird aus dem Ausschuss heraus in der möglichen Errichtung eines Gehweges an der geplanten privaten Einbahnstraße gesehen. Die Verkehrssicherheit würde hier vor allem für spazierende Senioren des Pflegeheimes und Anlieger verbessert. Ohne einen Gehweg wird hier eine erhebliche Gefahr für jegliche Fußnger gesehen.

Entgegnet wird hierzu, dass die Senioren sich fußufig gar nicht in diesen Bereich begeben sollen. Für den Fußngerverkehr steht künftig ein Gehweg an der Thüringer Straße zur Verfügung. Zudem werden die Thüringer Straße und die geplante private Einbahnstraße als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.

Nach reger Diskussion im Ausschuss bezüglich einer Festsetzung im Bebauungsplan zur Pflanzung von Bäumen stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag über im Ausschuss wie folgt abstimmt wird:

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dass innerhalb des Bebauungsplans Nr. 12 A “Thüringer Straße“, nach Abzug der äeren Bepflanzungen, auf der übrig gebliebenen Fläche des Bebauungsplanes pro 600 m² jeweils ein Baum, entsprechend der vorliegenden Pflanzenliste, gepflanzt werden muss.

 

Folglich stimmt der Ausschuss über die Beschlüsse aus der Beschlussvorlage ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt zuvor jedoch noch, dass über die fünf Beschlüsse aus der Beschlussvorlage jeweils einzeln abgestimmt werden soll. Vorsitzender Steiniger stimmt diesem Vorschlag zu.

Vorsitzender Steiniger trägt die Beschlussvorschläge vor, über die der Ausschuss wie folgt abstimmt:

 


Beschlüsse:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.