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Vorsitzender
Steiniger erteilt das Wort Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott erläutert den Antrag.
Er regt an, zukünftig bei der Erstellung der Bauleitplanung sich nicht nur auf die
Festlegung von Satteldächern zu beschränken, der Trend geht eindeutig bei der
Hausplanung vermehrt auch zu anderen Dachformen wie Pult- und Walmdächern. StV.
Kalkkuhl erklärt für die SPD-Fraktion, dem Walmdach zuzustimmen. Er sieht auch
die Problematik in den alten Bebauungsplänen. StV.
Theuer erklärt, der Festlegung von Walmdächern im vorliegenden Fall nicht
zuzustimmen. Sie begründet dies damit, die Festlegungen des Bebauungsplanes
durchzuführen. Nach
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei zwei
Gegenstimmen die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A
– Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II – der Stadt Waldbröl im
vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei zwei
Gegenstimmen die öffentliche Auslegung des Planes gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Behörden und Träger öffentlicher Belange
sind nicht berührt. |
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