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Auszug - Entscheidung über den Tagesordnungspunkt 1 - 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A (Zulässigkeit von Walmdächern)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Städt

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott erläutert den Antrag. Er regt an, zukünftig bei der Erstellung der Bauleitplanung sich nicht nur auf die Festlegung von Satteldächern zu beschränken, der Trend geht eindeutig bei der Hausplanung vermehrt auch zu anderen Dachformen wie Pult- und Walmdächern.

 

StV. Kalkkuhl erklärt für die SPD-Fraktion, dem Walmdach zuzustimmen. Er sieht auch die Problematik in den alten Bebauungsplänen.

 

StV. Theuer erklärt, der Festlegung von Walmdächern im vorliegenden Fall nicht zuzustimmen. Sie begründet dies damit, die Festlegungen des Bebauungsplanes durchzuführen.

 

Nach Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei zwei Gegenstimmen die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A – Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II – der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei zwei Gegenstimmen die öffentliche Auslegung des Planes gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt.