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In der Sitzung am 26.06.2012 wurden die Ausschussmitglieder auf die Notwendigkeit der Anbringung eines Geländers auf der Natursteinmauer hingewiesen. Dem Ausschuss wurde in der Sitzung am 11.09.2012 eine Stellungnahme der GVV-Kommunalversicherung vom 04.07.2012 vorgelegt. Danach ist aus versicherungstechnischen Gründen auf der Mauer ein Geländer mit einer Höhe von 1,30 m anzubringen. Die vorgeschriebene Gestaltung des Geländers wird dem Ausschuss mittels einer PowerPoint-Präsentation erläutert. Als Material wird verzinktes Stahlrohr verwendet.
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