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Auszug - 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II"; Bebauungsplan Nr. 11 E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 29.04.14 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Der Rat der Stadt Waldbröl fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen folgende

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerkes:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Die Begründungen werden dementsprechend angepasst.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, der Landrat:

 

a)      Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Vorhabenträger wird vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der durchzuhrenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich einschließlich terminlicher Regelungen abgeschlossen.

 

b)     Artenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vertraglich geregelt wird.

 

c)      Immissionsschutz

 

Der Stadtrat entspricht den Anregungen des Landrates aus immissionsschutzrechtlicher Sicht. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden dementsprechend angepasst.

 

d)     Wasserwirtschaft

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes

 

              Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11 E Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.