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Auszug - Errichtung eines 14-Familien-Wohnhauses in Waldbröl, Friedrich-Engelbert-Weg / Ecke Schladerner Straße durch die Bauherrengemeinschaft Eduard Menger und Andrej Koslowski  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 03.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erläutert, dass das Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat vorgestellt wurde und die Planung dort einige Änderungswünsche auslöste.  Er erteilt das Wort Herrn Knott.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Kritikpunkte und stellt die inzwischen durchgeführte Überplanung vor. Aus seiner Sicht hat das Bauvorhaben durch die Überplanung wesentlich gewonnen und  bleibt hinter der möglichen Ausnutzung entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes zurück. Im Kellergeschoss ist jetzt eine offene Tiefgarage mit 8 Stellplätzen geplant, auf den Freiflächen ist  somit die Anlegung von nur noch 8 Stellplätzen erforderlich. Die Durchfahrt von der Schladerner Straße zur Gerberstraße entfällt. Eine Gestaltung der Grünflächen ist grundsätzlich vorgesehen, allerdings müssen auch Aufstellflächen für die Drehleiter hergestellt werden.

 

Auf die Empfehlung des Beirates, unter Rücksichtnahme auf die vorhandene Topographie zwei getrennte  Baukörper zu errichten, sind die Bauherren nicht eingegangen. Der finanzielle Mehraufwand durch die Errichtung von zwei notwendigen Treppenhäusern und Aufzuganlagen  wurde abgelehnt.

 

Durch das geänderte Projekt mit der Errichtung von einem Staffelgeschoss ist das Bauvorhaben eindeutig dreigeschossig. Anhand eines Planes zeigt Herr Knott die Höhenlage des geplanten Vorhabens sowie der umliegenden Häuser. Bezüglich der Kritikpunkte an der Ausnutzung des Grundstückes und Länge des Gebäudes ist eindeutig festzustellen, dass es sich „einfügt“.  Die überbaubaren Flächen werden eingehalten.

 

 

Des Weiteren wurden im Gestaltungsbeirat die langen dunklen Flure sowie die Ausrichtung der Kinderzimmer bemängelt.  Die vom  Gestaltungsbeirat befürchteten Probleme in der Vermarktung werden von der Bauherrengemeinschaft nicht gesehen, zumal darauf geachtet wurde, dass die Wohnzimmer mit den Balkonen Richtung Süden ausgerichtet sind. Durch die Umplanung des Baukörpers befinden sich im Dachgeschoss nur noch zwei Wohnungen, so dass sich die Gesamtanzahl der Wohnungen auf 14 reduziert hat.  Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die kritisierte Dachgestaltung durch das umgeplante abgewalmte Dach verträglicher sei, zumal es sich der Dachform der südwestlich anschließenden Wohnbebauung anpasst. Die Materialwahl, die Gliederung der Fassade und die Farbgestaltung sind in Ordnung.

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass der Gestaltungsbeirat angeregt hat, den bestehenden Bebauungsplan aufzuheben. Eine Beurteilung des Bauvorhabens ist dann nach § 34 BauGB vorzunehmen, was zur Folge hätte, dass dann die AWO-Anlage als Vorbild anzusehen ist und auf dem Grundstück vier Vollgeschosse zulässig wären. Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Bebauungsplan Nr. 5 nicht aufgehoben, aber auch nicht einem Änderungsverfahren unterzogen werden. Das Mischgebiet mit drei Vollgeschossen an der Schladerner Straße stadtauswärts  ist tatsächlich vorhanden und somit wäre eine Herabzonung nur für das Antragsgrundstück sicherlich ein Abwägungsfehler.

 

Städt. Verw.-Rat Knott unterstreicht seine Ausführungen dahingehend, dass Frau Gruß-Rinck die Umplanung für durchaus vertretbar hält.

 

In der sich anschließenden regen Diskussion kristallisiert sich heraus, dass die vorgelegte Überplanung nicht den Vorstellungen des Ausschusses entspricht.

 

So wird die Geschossigkeit, die Ausnutzbarkeit des Grundstückes sowie die durch die Feuerwehraufstellfläche verlorengehende Grünfläche, die 8 m langen Flure, die Planung der Küche im Wohnraum kritisiert.

 

Seitens des Ausschusses  wird eine nochmalige Beratung im Gestaltungsrat für notwendig erachtet.

 

Auf Antrag von StV. Solbach erfolgt einer Sitzungsunterbrechung von 19.15 Uhr bis 19.25 Uhr

 

Von allen Fraktionen wird die Höhe des Gebäudes auch nach der Umplanung bemängelt.

 

StV. Solbach regt an, einen Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung bezogen auf die Reduzierung der Geschossigkeit  in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu fassen.

 

StV. Hein regt an, im Gestaltungsbeirat alle Bebauungspläne in Bezug auf die Vorgaben des  IHEK zu überprüfen. In dem Zusammenhang weist Städt. Verw.-Rat Knott darauf hin, dass die Bauherrengemeinschaft das Grundstück aufgrund der dreigeschossigen Ausnutzbarkeit gekauft habe. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden, regt Herr Knott an, dann in Bezug auf zukünftige Planungen  insgesamt die Mischgebietsfläche von  3 auf 2 Vollgeschosse herabzustufen.  Er gibt zu bedenken, dass schon einige alte Bebauungspläne aufgehoben worden sind, die in Teilbereichen dann wieder neu aufgestellt wurden.  Eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 sieht er in Bezug auf die Straßenplanungen als bedenklich an.

 

 

 

Städt. Verw.- Rat Knott sagt zu, für die nächste Sitzung des Stadtrates eine Beschlussvorlage für die Reduzierung der Mischgebietsflächen von 3 auf 2 Vollgeschosse vorzubereiten.