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Auszug - 8. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hillesberg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 03.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/411/2014 8. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hillesberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Satzungsernzung schon einmal Gegenstand der Beratungen im Ausschuss am 29.04.2014 war. Mittlerweile liegt für den Bereich ein zweiter Antrag auf Baulandweisung vor. Auftragsgemäß wurde die Satzungsergänzung mit Herrn Bachmann von der Bauaufsicht besprochen; Herr Bachmann beurteilt die Ausweisung positiv.  22 Baulücken sind in der Ortslage noch vorhanden, durch die Ergänzungssatzung werden insgesamt 4 neue Wohnhausvorhaben ermöglicht. Über das bestehende Verfahren hinaus sind aufgrund der bestehenden Rechtslage weitere Ergänzungsmöglichkeiten nicht möglich.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden u.a.  Fragen nach gewerblichen Nutzung des Grundstückes Bohlscheid sowie nach der Unterhaltung des Privatweges gestellt.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass die gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück Bohlscheid aufgegeben wird. Die Unterhaltung des Privatweges obliegt den Anliegern.

 

 

Seitens des Ausschusses wird noch Beratungsbedarf gesehen und die Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt in den Stadtrat vertagt.