Bürgerinformationssystem
StV. Steiniger begründet hierzu, dass es sich um einen Hilferuf an das Land handelt, um aus der Endlosspirale der ständigen Steuererhöhungen auszubrechen. Diese seien den Bürgern nicht mehr zumutbar. Er verweist darauf, dass die Kommunen in NRW Spitzenreiter bei der Grundsteuer sind und sieht das Land in der Verantwortung, hier Abhilfe zu schaffen. Die CDU habe sich in ihrem Antrag an Höchstwerten orientiert, die man für sozial verträglich und zumutbar hält.
StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD-Fraktion den Inhalt des Antrages teile und das Vorhaben im Grunde unterstütze; man sehe jedoch rechtliche Schwierigkeiten, da durch die Festlegung in die kommunale Hoheit eingegriffen wird und somit eine Verfassungswidrigkeit vorliege. Der zweite Teil des Antrages betreffend Abschaffung der Einwohnerveredelung usw. sei unproblematisch.
StV. Helzer betont, dass man der staatlichen Ebene verdeutlichen müsse, was vor Ort in den Kommunen Realität ist. Die UWG unterstütze daher den vorliegenden Antrag als deutliches Signal zur Entlastung der Bürger. Er verweist weiter auf die Resolutionen, die der Rat der Stadt Waldbröl in der Vergangenheit zu diversen Themen verabschiedet hat und führt aus, dass durch die entsprechenden Presseartikel hierzu Öffentlichkeit hergestellt wird.
StV. Greb gibt zu bedenken, dass die Grundsteuer generell einen unsozialen Faktor beinhaltet, da sie vom Einkommen unabhängig ist. Generell unterstütze die FDP-Fraktion alle Anliegen, die eine Verminderung der Steuerlast oder zumindest ein Anhalten der Erhöhungsspirale zum Inhalt haben. Er sehe jedoch eine gewisse Diskrepanz darin, dass der Resolutionsantrag Steuersätze benennt, die in Waldbröl selbst überschritten werden. Dies passe nach seiner Auffassung so nicht.
StV. Hein erklärt, dass man verfassungsrechtliche Bedenken bei einer solchen Resolution natürlich ernst nehme, aber sie den Sinn und Zweck der Resolution durchaus unterstützen würde. Sie mahnt Einigkeit bei der Verabschiedung der Resolution an, um ein deutliches Signal zu senden und bemerkt ebenfalls, dass die dort genannten Höchstsätze unter den Waldbröler Steuersätzen liegen.
Bürgermeister Koester erklärt, dass eine Resolution als Meinungsäußerung des Rates anzusehen ist und eine Aufforderung an das Land zu entsprechendem Handeln darstellt. Eine Rechtswirkung werde durch eine Resolution nicht entfaltet, somit ergebe sich das Problem einer möglichen Rechtswidrigkeit nicht. Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat bei vier Enthaltungen, den folgenden Resolutionsantrag zu beschließen:
Der Rat der Stadt Waldbröl fordert die Landesregierung auf, Höchstsätze für die Festlegung von Realsteuern durch Gesetz verbindlich auf folgende Werte festzusetzen: Grundsteuer A400 % Grundsteuer B 700 % Gewerbesteuer600 %.
Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Waldbröl das Land auf, die Ergebnisse des FiFo-Gutachtens – welches das Land selbst in Auftrag gegeben hat – im Gemeindefinanzierungsgesetz zu berücksichtigen, damit die mit der Festlegung der Höchstwerte zu erwartende Unterdeckung der Haushalte insbesondere der Kommunen des ländlichen Raumes, kompensiert werden kann. Insbesondere bedeutet das u.a. die Anhebung des Verbundsatzes, die Neuverankerung des Soziallasten-Ansatzes und die Abschaffung der Einwohnerveredelung.
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