Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Durch die Gründung der „Energie und Wasser Waldbröl GmbH“ als Tochtergesellschaft der „Stadtwerke Waldbröl GmbH“ muss die Formulierung des Gesellschaftsgegenstandes im Gesellschaftsvertrag der „Stadtwerke Waldbröl GmbH“ im Energiebereich an die Formulierung im Gesellschaftsvertrag der „Energie und Wasser Waldbröl GmbH“ angepasst werden. Ebenso müssen die Zuständigkeiten des Aufsichtsrates der „Stadtwerke Waldbröl GmbH“ angepasst werden, weil der Wasser- und Energiebereich nun vom Aufsichtsrat der „Energie und Wasser Waldbröl GmbH“ verantwortetet wird.
Diese notwendigen Anpassungen wurden zum Anlass genommen, die vom Rat beschlossene Teilnahme der Fachbereichsleitungen „Finanzen“ und „Bauen“ als Gast ohne Stimmrecht im Aufsichtsrat sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Änderungen
- Einladungsmöglichkeit per E-Mail - Unterzeichnung der Protokolle durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Geschäftsführer - Herausgabe von schriftlichen Informationen an einzelne Aufsichtsratsmitglieder
im Gesellschaftsvertrag zu verankern und kleinere Fehler zu korrigieren.
Sämtliche Änderungen sind der jeweiligen bisherigen Formulierung in der Anlage gegenübergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Waldbröl GmbH
……………………………….. Prof. Dr.-Ing. Zemlin
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