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Sachverhalt:
Herr Günter Hoffmann, Eichenkamp 5, 51545 Waldbröl und Miteigentümer haben am 21.03.2014 die Ausweisung von zwei Baugrundstücken in Rossenbach, Hillesberg, Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 174 beantragt. Die Erschließung dieser beiden Hinterlandgrundstücke soll über einen 5,00 m breiten Privatweg erfolgen. Über diese Parzelle kann auch die Ver- und Entsorgung der Grundstücke erfolgen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 29.04.2014 eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Die Verwaltung hatte vorgetragen, dass bei einer Ausweisung des gesamten Grundstückes eine Flächennutzungsplanänderung unumgänglich ist. Diskutiert wurde in der Sitzung aber auch die Ausweisung von zwei Baugrundstücken mit je 25 m Bautiefe als Hinterlandbebauung im unmittelbaren Anschluss an die bereits bebauten Grundstücke mittels einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Die Verwaltung hat auftragsgemäß die Situation mit dem Leiter der Bauaufsicht besprochen. Herr Bachmann beurteilt aus seiner Sicht die Ausweisung positiv.
Mittlerweile liegt für diesen Bereich ein zweiter Antrag auf Baulandausweisung vor. Herr Hans-Erich Bohlscheid, Hillesberg 9a, 51545 Waldbröl, hat am 13.08.2014 die Ausweisung eines weiteren Baugrundstückes auf seinem Grundbesitz Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück 1 als Fortsetzung der vorhandenen Bauzeile in nordwestlicher Richtung beantragt. Auch diesen Bereich hat die Verwaltung mit einer Bautiefe von ca. 25 m in einen Satzungsentwurf aufgenommen.
Durch die Ergänzungssatzung ergibt sich ein weiterer Bauplatz im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 173, Hillesberg 5.
An der Rossenbacher Straße hat sich durch die Errichtung der Wohnhäuser mit den Hausnummern 4 und 9 mit Einbeziehung des Altbestandes Haus Nr. 7 ein Innenbereich entwickelt, der nunmehr mittels einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB abzugrenzen ist.
Mit der 8. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach ergibt sich am östlichen Ortsrand die Möglichkeit zur Errichtung von insgesamt vier neuen Wohnhausvorhaben. 22 Baulücken sind in der Ortslage noch anzutreffen. Weitere Ergänzungssatzungen über das hier anstehende Verfahren hinaus sind nach Prüfung der Verwaltung aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht mehr möglich. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 8. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hillesberg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Abgrenzung des Anlageplanes. |
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