Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Bebauungsplanes Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ weist die ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen und die vorhandenen Wirtschaftswege Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstück 301 und 305 als Wohnbauflächen bzw. öffentliche Verkehrsflächen aus.
Mit Überplanung der Wirtschaftswege Flurstück 301 und 305 entfällt die tatsächliche Funktion als Wirtschaftsweg (Erschließung zur Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen). Das formelle Einziehungsverfahren ist durchzuführen, um den Wegen Flurstück 301 und 305 auch die rechtliche Funktion als Wirtschaftsweg zu entziehen.
Die Einziehung der Wirtschaftswege Flurstück 301 und 305 ist entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten durchzuführen. Vorab ist die beabsichtigte Einziehung zu beschließen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Einziehungsverfahren für die Wirtschaftswege Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstück 301 und 305 einzuleiten und die Absicht zur Wegeeinziehung öffentlich bekannt zu machen.
Im Auftrag
(Knott) Anlagen: Lageplan
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