Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl am 06.12.2021 wurde der Sachverhalt für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „(Ober-) Geilenkausen Nordwest“ der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB vorgestellt. (s. Beschlussvorlage III/621/2021)
Basierend auf dem vorgestellten Sachverhalt hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl dem Antrag auf Baulandausweisung durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „(Ober-) Geilenkausen Nordwest“ der Marktstadt Waldbröl entsprochen. Der Bebauungsplan war auf Kosten des Antragstellers zu erarbeiten.
Der Bebauungsplan Nr. 115 „(Ober-) Geilenkausen Nordwest“ der Marktstadt Waldbröl wurde inzwischen durch das Planungsbüro HKS - Gerhard Kunze erarbeitet.
In dem Plangebiet entsteht nunmehr Planungsrecht für die Errichtung von maximal 2 Wohngebäuden sowie der Errichtung einer Garage/ eines Unterstellplatzes. Das Ortsgefüge gilt als Maßstab für die Neuplanung.
Für das Baugebiet wurden folgende Festsetzungen getroffen:
Allgemeines Wohngebiet: Offene Bauweise, 2 Vollgeschosse als Höchstmaß, Grundflächenzahl GRZ 0,4, Geschossflächenzahl 0,8, 2 Wohnungen als höchszulässige Zahl in Wohngebäuden.
Durch planungsrechtliche Festsetzungen wird Sorge getragen, dass sich die neuen Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie hinsichtlich ihrer Bauweise in das bestehende Wohngebiet einfügen
Die weiteren Einzelheiten der Bauleitplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Auftrag
Jan Kiefer
Anlagen:
Planzeichnung (in Allris online verfügbar) Textliche Festsetzungen (in Allris online verfügbar) Begründung (in Allris online verfügbar) Artenschutzprüfung (in Allris online verfügbar) Artenschutzprüfung Protokoll (in Allris online verfügbar) Leitfaden "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten" des Städte- und Gemeindebundes NRW (11/2019) (in Allris online verfügbar)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |