Der Betriebsausschuss
empfiehlt/der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung vom
…………………… den Jahresabschluss
und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2005 gemäß §
26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 01.06.1988 in der vorgelegten Form mit
Einer Bilanzsumme von 5.960.751,05EURO
und einem Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung von42.032,44EURO festzustellen.
Behandlung des Jahresgewinns
a) zur Tilgung des
Verlustvortrages41.653,90EURO
b) Vortrag auf neue Rechnung378,54EURO
07.12.2006 - Betriebsausschuss1
Ö 3.2 - zurückgestellt
Die Beschlussfassung wird auf die nächste Betriebsausschusssitzung
vertagt
Die
Beschlussfassung wird auf die nächste Betriebsausschusssitzung vertagt.
23.01.2007 - Betriebsausschuss1
Ö 2.2 - (offen)
24.01.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den
Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl vom
31.12.2005 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 01.06.1988 in der vorgelegten Form mit
Ergänzende Restkanalisationsmaßnahmen innerhalb bereits kanalisierter Ortslagen und Ortsteile (Anschluss von Einzelgrundstücken an den öffentlichen Kanal, die bislang noch über Gruben entwässern und nicht vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden können)