Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten der Verkaufsstellen im Jahre 2024.
Im Auftrag:
(Becker)
17.04.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - (offen)
Beschluss:
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über dasOffenhalten der Verkaufsstellen im Jahre 2024 zu beschließen.