Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt dem Rat
einstimmig,
den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für
das Rechnungsjahr 2007 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und
das im
Schlussbericht aufgeführte, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Ergebnis
der Jahresrechnung 2007 zu beschließen
sowie
dem Bürgermeister gemäß § 94 GO NW die
bestimmungsgemäße Entlastung für das Rechnungsjahr 2007 zu erteilen.