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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 08.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Hermesdorf, Hanfgarten, 16.30 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigung Antrag des Herrn Klaus Meiswinkel, Wildberger Straße 12, 51580 Reichshof auf Ausweisung der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstücke Nr. 276 und 277 in Hermesdorf, Hanfgarten, als Bauland      
Ö 2  
Entscheidung über die Baulandausweisung gemäß Tagesordnungspunkt 1      
Ö 3  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB     III/481/2014  
    08.12.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschlit die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

   
    10.12.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

 

Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig bei einer Enthaltung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschlit einstimmig bei einer Enthaltung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

Ö 4  
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Ö 5  
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