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Vorsitzender Steiniger erteilt Herrn Städt. Verw.-Rat Knott das Wort. Herr Knott erläutert, dass die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstücke Nr. 276 und 277 im zwischenzeitlich aufgehobenen Bebauungsplan Nr. 50 – Hermesdorf – als Baufläche ausgewiesen waren; im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind sie als Wohnbaufläche dargestellt. Es besteht die Möglichkeit, die Grundstücke mittels Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB auszuweisen. Hierzu sollte aber der nicht bebaute Teil des Nachbargrundstückes Nr. 21 miteinbezogen werden. Nach Rückfrage bei dem Grundstückseigentümer hat dieser seine Zustimmung hierzu bekundet.
StV. Greb fragt nach der kanalmäßigen Erschließung der Grundstücke, da die Abwasserbeseitigung der angrenzenden Grundstücke durch Pumpen erfolge. Er bittet für die Zukunft zu klären, ob die Entwässerungssatzung dahingehend geändert werden könnte, dass die Pumpen auf den Privatgrundstücken nicht mehr der öffentlichen Abwasseranlage zugerechnet werden. StV. Giebeler führt aus, dass die kanalmäßige Erschließung voraussichtlich über die Straße „Hanfgarten“ erfolgen könne. Herr Knott sagt eine Prüfung dieser Frage mit dem Abwasserwerk zu.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Ausweisung einer Bautiefe entlang der vorhandenen Straße im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstücke Nr. 276 und 277 sowie der Restfläche des Grundstückes Nr. 21 mittels Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz1 Nr. 3 BauGB.
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