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Auszug - 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Vor dem Löh" der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Er weist darauf hin, dass die Baugrenzen mit geringem Abstand zum Friedrich-Engelbert-Weg festgesetzt wurden, um dort Stellplätze glichst zu vermeiden. Eine zusätzliche Erschließung von Stellplatzbereichen über eine evtl. Privatstraße ausgehend vom Löher Weg könnte noch geklärt werden.

Nach kurzer Diskussion wird vom Ausschuss die Festlegung der Firsthöhen analog der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ anstatt der Geschossigkeit  favorisiert.  Städt. Verw.-Rat Knott sagt zu, diese Vorgabe umzusetzen.

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, für die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1  in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.