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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Zusätzlich weist er darauf hin, dass mit den Investoren ein Städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) abgeschlossen wird und bezüglich der Entwässerung von den Stadtwerken noch ein Hydrogeologisches Gutachten gefordert wurde. Alternativ zur Versickerung des Regenwassers muss ansonsten ein Anschluss an den Regenwasserkanal im Neuen Weg erfolgen. Auf Wunsch des Ausschusses sollen die Firstrichtungen vorgegeben werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Bröl - Neuer Weg II“ der Stadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Bröl - Neuer Weg II“ der Stadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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