Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott verweist auf die vorangegangene Beratung mit Ortsbesichtigung am 07.06.2017 im Ausschuss. Damals kam die Frage auf, die Flurstücke 381 und 216 evtl. in Gänze mittels eines Bebauungsplanes der Bebauung zuzuführen. Die Verwaltung hat dies inzwischen geprüft. Das Gelände wurde vermessen. Die Geländeherrichtung wäre nur durch umfangreiche Anschüttungen möglich. Darüber hinaus ist die notwendige Erschließung nicht realisierbar. Über die nicht ausgebaute Straße „Breitenfeld“ können durch das bestehende Wohngebiet keine Gewerbegrundstücke angefahren werden. Die Anbindung über die „Lise-Meitner-Straße“ ist wegen der vorhandenen Dammlage ebenfalls ausgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt aus diesen Gründen, die Bebauungsplanaufstellung ausschließlich auf die Standortsicherung der Firma Teileland zu beschränken.
Der Ausschuss schließt sich dem so an.
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