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Auszug - Bauvoranfrage des Herrn Klaus Th. Luig, Horlecke 46, 58706 Menden - 3L Architekten - auf Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Serviceleistungen in Waldbröl, Friedrich-Engelbert-Weg   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die zurückliegenden Diskussionen im Ausschuss zu diesem Grundstück.

 

Städt. Verw.-Rat Knott trägt vor, dass inzwischen zwei Bauvoranfragen r diesen Bereich vorliegen. Die erste Bauvoranfrage der 3L-Architekten mit Flachdachgeuden wird seitens der Kreisbauaufsicht abgelehnt. Eine weitere Anfrage von Herrn Luig, Menden,lt sich an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Vor dem Löh“ in der Fassung der 3. Änderung mit den festgesetzten drei Baufenstern, den Firsthöhen und der Dachneigung von 45°. Es wird eine Tiefgarage mit Zu- und Abfahrt zum Friedrich-Engelbert-Weg eingeplant.

 

Herr Knott erläutert diese Bauabsichten anhand der vorliegenden Pläne. Zur Nutzung kann noch keine definitive Aussage getroffen werden. Der Kreis hat den Bauherrn um Konkretisierung gebeten, diese liegt aber noch nicht vor.

 

Die Stadt Waldbröl hat die Zurückstellung des Baugesuchs bei der Bauaufsicht beantragt. Da der Kreis nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Bauvoranfrage bebauungsplankonform ist, soll vom Ausschuss auch formell ein Beschluss zur Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 BauGB im Hinblick auf die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Stadt Waldbröl gefasst werden

 

StV. Hein sieht die Erschließung als besonders kritisch an, wenn Praxen oder ähnliches dort einen erhöhten Stellplatzbedarf auslösen. Die geplanten Nutzungenssten auf jeden Fall geklärt werden.

 

Städt. Verw.-Rat Knott gibt nochmals zu bedenken, dass die Angelegenheit aus den genannten rechtlichen Gründen keinen Aufschub duldet.

 

StV. Theuer erklärt, dass der Rat die Planungshoheit hat und man jetzt entscheiden müsse. Mit der vorgesehenen Bebauungsplanänderung  müssen klare Vorgaben gemacht werden. Dies sei jetzt der vierte Ansatz eines Baugesuches.

 

StV. Solbach und Vorsitzender Steiniger erklären für die CDU-Fraktion, dass sie diese Bauvoranfrage ablehnen, da sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber den früheren Planungen ergeben haben und auch die Nutzung nicht feststeht.

 

StV. Giebeler sieht auch keine Änderungen zu den vorherigen Planungen und spricht sich ebenfalls gegen die Bauvoranfrage aus.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Bauvoranfrage des Herrn Th. Luig, Horlecke 46, 58706 Menden, auf Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Serviceleistungen in Waldbröl am Friedrich-Engelbert-Weg abzulehnen und nach § 15 BauGB zurückzustellen.