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Auszug - Gute Schule 2020  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. OVerw.-Rat Domke fasst den Sachverhalt wie folgt zusammen:

 

Die Waldbröler Schulen wurden im Vorfeld gebeten, ihre Vorstellungen hinsichtlich passender Maßnahmen zu diesem Programm mitzuteilen und die Verwaltung wurde anschließend beauftragt, eine Prioritätenliste zu erstellen, da die Fördermittel nicht für alle vorgebrachten Wünsche ausreichten. Diese Informationen sind der Politik bereits vorgelegt worden. Der Beschlussvorlage ist eine Übersicht über die vorgesehene Mittelverwendung beigefügt, die auch Maßnahmen enthält, die ohnehin bereits im Haushalt vorgesehen waren. Das Förderprogramm entlastet hierdurch den Haushalt. Es ist aber auch die überwiegende Zahl der Wünsche der Schulen aufgenommen worden. Generell kann man feststellen, dass das Förderprogramm ausdrücklich auch bereits vorgesehene Sanierungen oder andere vorgesehene Maßnahmen zulässt und diese förderfähig sind. Dies ist auch die übliche Praxis in anderen Kommunen und angesichts der Haushaltslage und der zu beachtenden Auflagen ohne Alternative. Würde anders verfahren, hätte dies unter Beachten der Auflagen der Kommunalaufsicht Auswirkungen auf eine weitere Steigerung der kommunalen Hebesätze. Nach Rücksprache mit der NRW-Bank als Förderstelle genügt die Verwendungsliste, wie sie zusammengestellt wurde, den Anforderungen der Förderstelle. Ein befürwortender Ratsbeschluss noch in diesem Jahr wird dringend empfohlen, um die Stadt in die Lage zu versetzen, den Kredit jetzt anzumelden und benötigte Mittel bei Bedarf abzurufen.

 

Anders als z. B. beim IEHK werden im Rahmen dieser Förderung keine Einzelmaßnahmen gefördert, sondern nur der Rahmen als solches. Dies ist jederzeit veränderbar und bindet die Stadt mit den jetzt enthaltenen Einzelmaßnahmen nicht für den Förderzeitraum.

 

Wenn im Laufe des Prozesses durch weitere Abstimmungen mit den Schulen Erkenntnisse aus dem Schulentwicklungsplan weitere Förderprogramme oder externe Beratungen zu dem Ergebnis kommen, die Schwerpunkte anders zu setzen oder die Mittel anders zu verwenden, so ist dies fördertechnisch jederzeit möglich und muss lediglich durch einen entsprechenden Ratsbeschluss dokumentiert werden.

 

StV. Kronenberg regt an, in heutiger Sitzung einen Grundsatzbeschluss zu fassen, jedoch den Passus „lt. beigefügter Übersicht“ aus dem Beschluss herauszunehmen, solange die Haushaltsplanberatungen nicht abgeschlossen sind.

 

StV. Helzer weist darauf hin, dass Änderungen jederzeit glich sind  und die UWG daher kein Problem mit der vorgelegten Liste habe.

 

StV. Steiniger unterstützt diese Ansicht.

 

StV. Laskowski weist darauf hin, dass in jedem Fall darauf geachtet werden muss, dass Fördermittel nicht verfallen.

 

StV. Hein bemängelt, dass der Maßnahmenkatalog nun vorliege, aber in ihren Augen kein Konzept darstelle. Es sei wichtig im Vorfeld zu beraten, was gemacht werden soll und nicht erst im Nachhinein informiert zu werden. Sie weist darauf hin, dass die Schulen entsprechend Zeit r eine Konzepterstellung brauchen.

 

Stadtkämmerin Brauer betont, dass alle in der Übersicht aufgezählten Punkte von den Schulen gemeldet und im Einvernehmen mit diesen auf die Liste gesetzt wurden. Eine Ausnahme hierzu stellt der von der Gesamtschule angemeldete Bildungscampus dar, der mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein wird.

 

StV. Steiniger betont, dass die Stadt jede Gelegenheit wahrnehmen muss, die eine Entlastungswirkung für den Haushalt darstellt.

 

StV. Huhn ergänzt, dass begleitende Beratungen auch im Ausschuss für Schule und Kultur stattfinden.

 

StV. Theuer bemerkt, dass es bei der heutigen Beschlussfassung um den Rahmen gehe und die SPD-Fraktion von daher zustimmen könne. Bauliche Maßnahmen könnten daher zu begleitend im Ausschuss für Bauen und Verkehr beraten werden.

 

StV. Greb betont die Entlastungswirkung für den Haushalt und die Flexibilität, auf künftige Änderungen eingehen zu können.

 

StV. Kuhlmann-Custodis regt an, die Maßnahmen im Rahmen „Gute Schule 2020“ im Ausschuss für Schule und Kultur zu begleiten und regelmäßig zu berichten.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Kredite für die lt. beigefügter Übersicht für die Jahre 2017 bis 2020 vorgesehenen Maßnahmen in Höhe von 2.701.924,00 € bei der NRW-Bank zu beantragen. Hierbei sind die im Erlass des MIK NRW vorgesehenen Regelungen zum haushaltsrechtlichen Umgang mit dem Programm zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Zu TOP 8:

 

Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes 2018

-siehe Betriebsausschuss vom 04.12.2017-

Vorlage: IV/931/2017

 

StV. Helzer weist darauf hin, dass die Stellenübersicht eine Anlage zum Wirtschaftsplan ist. Da er noch Nachfragen hat bittet er darum, den Tagesordnungspunkt zu verschieben.

 

StV. Steiniger bittet darum, in heutiger Sitzung einen Beschluss zu fassen. Es besteht daher Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 8 ans Ende des öffentlichen Teils zu verschieben und für die Beratung der Stellenübersicht die Öffentlichkeit auszuschließen.