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Die Schulen haben Konzepte für die Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erstellt. Zum Sachstand und der Prioritätenliste erläutert Herr Domke, dass die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung im Vordergrund steht und die Prioritätenliste dementsprechend aufgebaut ist. Es handelt sich hierbei um ein Rahmenkonzept, keine Einzelmaßnahmen. Änderungen sind möglich. Die Vorschläge der Schulen könnenallerdings nur teilweise berücksichtigt werden, da aufgrund der angespannten Haushaltssituation zur Deckung der jährlich anfallenden Kosten für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände im investiven Bereich sowie die Modernisierung und Sanierung im konsumtiven Bereich ebenfalls Gelder vorzuhalten sind.
Der Rat hat die Verwaltung am 06.12.2017 beauftragt, die Kredite entsprechend der Maßnahmenübersicht bei der NRW-Bank zu beantragen.
Aus dem Ausschuss wird angeregt, den aktuellen Sachstand „Gute Schule 2020“ regelmäßig auf die Tagesordnung künftiger Sitzungen zu setzen.
Sollten seitens der Schulen kurzfristig Änderungen in ihren Konzepten gewünscht oder erforderlich werden, so kann dies lt. Mitteilung von Frau Brauer noch bis Mitte Januar 2018 im Haushalt berücksichtigt werden.
Um einen regelmäßigen Austausch der Schulen untereinander zu ermöglichen wird vorgeschlagen, ein Gremium, bestehend aus Vertretern der Schulen, unter Einbeziehung des Ausschussvorsitzenden, einzurichten. Es soll Aufgabe des Schulträgers sein, die Sitzungen zu koordinieren.
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