Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott berichtet, dass sich diverse Probleme bei der Aufstellung der Satzung ergeben haben. Neben dem Erhalt der Bäume ist auch die Ausweisung von Ausgleichsmaßnahmen schwierig, weil die Landwirtschaftskammer Bedenken äußert. Der Vorschlag der Verwaltung ist deshalb, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB für diese Flächen aufzustellen. So können die Bäume (die Eichen ausgenommen) geschützt werden und Ausgleichsmaßnahmen fallen weg. Der Ausschuss schließt sich nach kurzer Diskussion dieser Meinung an.
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