Bürgerinformationssystem
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Auf Nachfrage von Frau Theuer zum Stand der Bauleitplanung für den Königsbornpark erklärt Städt. Verw.-Rat Knott, dass die Aufstellung eines reinen „Verhinderungsbebauungsplan“ rechtlich nicht möglich ist. StV. Theuer erklärt, dass der Investor weiterhin Interesse an einer Bebauung zeigt und schlägt eine Ortsbesichtigung vor. Dies wird vom Ausschuss befürwortet und noch darum gebeten, die NABU-Vertreter ebenfalls dazu einzuladen.
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