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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2017 "Behebung des ruhestörenden Verhaltens an der Kirchenhecke"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Anträge der CDU-Fraktion vom 22.10.2017 und der SPD-Fraktion vom 31.10.2017 werden gemeinsam beraten.

 

Auf der Straße „Auf der Kirchenhecke“ überschreiten seit längerer Zeit Motorräder die angeordneten Geschwindigkeiten in erheblichem Maße. Durch die Motorengeräusche werden die Anlieger der Straße massiv belästigt und fühlen sich gefährdet.

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat in seiner Sitzung am 21.06.2016 die Verwaltung beauftragt, auf der Straße „Auf der Kirchenhecke“ fünf Aufpflasterungen im Abstand von jeweils80 m zu errichten.

 

Beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises hat die Stadt Waldbröl am 11.08.2016 eine Verkehrsberuhigung durch die Anordnungeiner Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt. Das Straßenverkehrsamt am 09.09.2016 bestätigt, dass durch die Lärmbelästigung eine Störung der Allgemeinheit vorliegt und Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h angeordnet.

 

Die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Aufpflasterungen haben bislang nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt.

 

Die Verwaltung soll nochmals Kontakt mit der Kreispolizeibehörde und dem Straßenverkehrsamt aufnehmen, um geeignete Maßnahmen abzustimmen, die die Sicherheit im Zuge der Straße „Auf der Kirchenhecke“ verbessern und die Lärmbelästigung für die Anlieger reduzieren.

 

Das städtische Ordnungsamt und die Polizei sollen vor Ort mit den Motorradfahrern Gespräche führen und ihnen die Grenzen ihres Verhaltens deutlich aufzeigen. Sollte sich auch dann keine Veränderung des Verhaltens der Motorradfahrer zeigen, wären ordnungsrechtliche Konsequenzen erforderlich.

 

Nach eingehender Diskussion entscheidet der Ausschuss, vor Ort eine Bürgerversammlung durchzuführen, zu der auch die Motorradfahrer eingeladen werden. Gemeinsam mit den Anwohnern soll dort die Problematik erläutert werden. Die Verwaltung wird sich um einen Termin für die Bürgerversammlung kümmern.