Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße Kalkberg „Süd“ (zwischen Vennstraße und Schillerstraße) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „Süd“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 242.569,54 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 24.256,95 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 218.312,59 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 218.312,59 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 10.216 m².
Beitragsberechnung:
218.312,59 € zu verteilender Aufwand =21,3697 € / m² bei I-Vollgeschoss Gesamtverteilfläche 10.216 m²
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 155, 58, 63, 365, 57, 367, 189, 190, 373, 309, 375, 374, 376, 68, 307, 306, 304, 303, 317, 305, 312, 318, 267, 266, 156, 245, 320, 381, 52, 349, 382
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße Kalkberg „Nord“ (zwischen Schillerstraße und Höhenweg) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 88.366,58 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 8.836,66 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 79.529,92 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 79.529,92 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 4.842 m².
Beitragsberechnung:
79.529,92 € zu verteilender Aufwand =16,4250 € / m² bei I-Vollgeschoss Gesamtverteilfläche 4.842 m²
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 301, 300, 383, 384, 322, 360, 332, 333, 244
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Körnerstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Körnerstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 110.044,34 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 11.004,43 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 99.039,91 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 99.039,91 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 7.409 m².
Beitragsberechnung:
99.039,91 € zu verteilender Aufwand =13,3675 € / m² bei I-Vollgeschoss Gesamtverteilfläche 7.409 m²
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110,291, 290, 228, 149, 185, 241, 135, 140
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Lessingstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Lessingstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 68.123,66 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 6.812,37 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 61.311,29 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 61.311,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 5.100 m².
Beitragsberechnung:
61.311,29 € zu verteilender Aufwand =12.0218 € / m² bei I-Vollgeschoss Gesamtverteilfläche 5.100 m²
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110, 291, 260, 333, 244, 175, 176, 178, 179, 143, 142.
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