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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:
Zu 1. Stellungnahmen Abwasserwerk vom 10.11.2016 und 12.01.2017
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Regenentwässerung sowie den Hinweis zum Überflutungsnachweis zustimmend zur Kenntnis.
Zu 2.1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 14.11.2016
Landschaftspflege / Artenschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises bezüglich Landschaftspflege / Artenschutz zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass die gesetzliche Eingriffsregelung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht detailliert mittels eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages abzuarbeiten ist. Hier werden im Rahmen der Umweltprüfung die möglichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht beurteilt. Die Erforderlichkeit der Anzahl der Stellplätze ergibt sich eindeutig aus dem tatsächlich festgestellten Bedarf. Die Artenschutzprüfung ist durchgeführt worden.
Immissionsschutz
Der Stadtrat nimmt die Anregung des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Bedenken zur Kenntnis. Ein dementsprechendes Gutachten ist erstellt worden.
Bodenschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wurde dementsprechend aufgestellt bzw. ergänzt.
Zu 2.2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 01.02.2017
Immissionsschutz
Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Landrates aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zurück. Gemäß des Schalltechnischen Prognosegutachtens des Ingenieurbüros Graner + Partner, Bergisch-Gladbach, vom 03.01.2017 werden die zulässigen Immissionsrichtwerte und Maximalpegel gemäß der Freizeitlärmrichtlinie deutlich unterschritten
Landschaftspflege / Artenschutz
Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht. Die gesetzliche Eingriffsregelung wird in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Die Stellplatzanzahl wird auf maximal 250 Parkplätze begrenzt, weil weitere Grundstücke nicht zur Verfügung stehen und die Topografie des Geländes sowie die notwendige Eingrünung keine weiteren Parkplatzflächen zulassen. Damit kann in Spitzenzeiten der Stellplatzbedarf nicht vollständig abgedeckt werden. Dies ist im Rahmen der Abwägung in Kauf zu nehmen. Der Stadtrat folgt der Forderung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde nach Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Parkplatz Panarbora“ vollinhaltlich. Im Parallelverfahren zu dieser FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 112 A der Stadt Waldbröl aufgestellt. Die Hinweise des Beirats werden ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.
Wasserrecht
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Landrates aus wasserrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.
Zu 2.3 Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 21.12.2017
Der Stadtrat stellt fest, dass alle im bisherigen Verfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken des Oberbergischen Kreises ausgeräumt sind.
Zu 3. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW vom 11.11.2016
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Unter Abwägung aller Belange kommt der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche für die neue Parkplatzanlage des Panarboraparks unvermeidbar ist. Die absolut unzureichende Stellplatzsituation, die auf dem eigentlichen Parkgelände nicht gelöst werden kann, erfordert die Anlegung von zusätzlichen Parkplätzen. Dieser Parkplatz kann aus landesplanerischen Gründen nur innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) laut Regionalplan dargestellt werden. Somit kommt nur die östlich des Parks gelegene landwirtschaftliche Fläche in Betracht. Würde auf die zusätzliche Stellplatzanlage verzichtet, kann der Sachverhalt des unkontrollierten Parkens in den Wald- und Wohngebieten nicht abgestellt werden. In einem solchen Fall ist die städtebauliche Zielsetzung höher zu bewerten.
Der Stadtrat gibt der Anregung der Landwirtschaftskammer NRW hinsichtlich der zusätzlichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für erforderliche Kompensationsmaßnahmen statt. Ausgleichsmaßnahmen sollen im vorliegenden Fall im Wald, z.B. durch einen Waldumbau erfolgen. Zusätzlich sind alle Maßnahmen innerhalb des Plangebietes prioritär.
Zu 4. Stellungnahme Westnetz GmbH vom 09.01.2017
Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Westnetz GmbH bezüglich der Kabeltrasse zustimmend zur Kenntnis.
Zu 5. Stellungnahme Aggerverband vom 19.01.2017
Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbands bezüglich der Untersuchung der Regenentwässerung zustimmend zur Kenntnis.
Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.
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