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Die Vorentwurfsplanung zum Ausbau der Kaiserstraße wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 23.01.2018 beraten und mehrheitlich beschlossen.
Herr Ebener vom Büro ASS Hamerla / Gruß-Rinck / Wegmann und Partner berichtet, dass die Vorentwurfsplanung inzwischen mit den Fachbehörden erläutert wurde.
Bei einem Behördengespräch haben sich die Kreispolizeibehörde und das Straßenverkehrsamt gegen die Ausweisung “Radfahrer frei“ auf dem Gehweg der Nordseite der Kaiserstraße ausgesprochen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW prüft derzeit die Möglichkeit, den Radverkehr auf die Fahrbahn zu verlegen.
Die überarbeitete Vorentwurfsplanung sieht als Regelquerschnitt einen Schutzstreifen in Einbahnstraßenrichtung mit einer Breite von 1,25 m vor. Die Breite der Kernfahrbahn beträgt 3,25 m. Der Schutzstreifen gegen die Einbahnstraßenrichtung hat eine Breite von 1,50 m. Die Schutzstreifen dürfen von Pkw und Lkw überfahren werden.
Ein Verkehrsplaner wird sich mit dem Radverkehr auf der Kaiserstraße beschäftigen.
Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Kreisverkehr Gartenstraße bis zur Einmündung Friedenstraße wird angeordnet.
Für die veränderte Vorentwurfsplanung müssen die Baukosten ermittelt werden. Anschließend muss die Finanzierung überarbeitet werden.
Derzeit erfolgt die Planung der Lichtsignalanlagen.
Die Linksabbiegespur von der Kaiserstraße in die Friedenstraße soll möglichst enfallen.
Es wird die Möglichkeit der Verlegung eines Wasserlaufes entlang des Schutzstreifens der Kaiserstraße geprüft. Das Wasser könnte vom Wiedenhofbach zur Kaiserstraße geleitet werden.
Herr Mittler spricht sich für ein Straßenbeleuchtungskonzept bem Ausbau der Kaiserstraße aus. Von der Verwendung von Überspannungsleuchten rät er ab.
Weiterhin sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Straßenbäume an der Kaiserstraße mit LED-Leuchten auszustatten.
Die Beleuchtung soll mit einem Lichtplaner erörtert werden.
Herr Knott äußert sich zur Beitragssituation. Der Gehweg soll mit einer Breite von 2,50 m und einer einfachen Variante des Pflasters abgerechnet werden. Für die Baumpflanzungen, die intensive Möblierung und für das hochwertige Pflaster soll eine Sondersatzung aufgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus städtebaulichen Mitteln.
Die Ausschussvorsitzende dankt Herr Ebener für seinen Vortrag.
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