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Stadtkämmerin Brauer erläutert die Vorlage.
StV. Helzer fragt, ob der vorgeschlagene Steuersatz in Höhe von 3 % auskömmlich sei, um den Verwaltungsaufwand zu refinanzieren.
Stadtkämmerin Brauer führt aus, dass dieser Steuersatz durch die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes empfohlen wird.
Auf Nachfrage des StV. Hennlein, ob es bei der Festsetzung des Steuersatzes einen Spielraum gibt antwortet die Stadtkämmerin, dass man durch Übernahme der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes auf der rechtssicheren Seite ist.
StV. Pfeiffer weist auf die Wichtigkeit der Überprüfbarkeit der steuerlichen Erhebungsgrundlage hin.
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die Einführung einer Wettbürosteuer und den Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Waldbröl.
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