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Auszug - Prüfung des Gesamtabschlusses 2015  

 
 
Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum des Rathauses, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, Zimmer A1.6
Ort:
V/003/2018 Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, Patrik
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf Nachfrage des StV Zeller zum Risikomanagement skizziert Stadtkämmerin Brauer die internen Prozesse und Anweisungen sowie die Möglichkeiten des Berichtssystems der eingesetzten Finanzbuchhaltungssoftware. In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende auf die derzeitigen Baukostensteigerungen hin, deren Auswertung im zeitlichen Verlauf einer Maßnahme - beispielsweise des "Bürgerdorfs am Alsberg" - wünschenswert sei. StV Wagner ergänzt, dass Abweichungsanalysen nach verschiedenen Phasen des Planungs- und Baufortschritts erfolgen sollen, hierzu jedoch zunächst eine prozentuale Wertgrenze definiert werden müsse, ab der Abweichungen zu erläutern sind. Auch Überschreitungen der Bauzeit sollen hierbei nicht vernachlässigt und ggf. sanktioniert werden, da diese letztlich zu Mehrbelastungen aller Bürgerinnen und Bürgerhren. Der Vorsitzende schlägt ein gemeinsames Treffen des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Bauverwaltung nach Abschluss der Ausbaumaßnahme an der Vennstraße vor, um hieran ein Prüfungsschemar künftige Maßnahmen zu entwickeln.

 

Sodann beantwortet Stadtkämmerin Brauer Fragen der Ausschussmitglieder zum vorgelegten Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldbröl schließt sich den Ausführungen des Prüfungsberichts der Weber & Thönes GmbH vom 23.01.2018 vollumfänglich an und erteilt dem Gesamtabschluss 2015 nebst Gesamtlagebericht einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 3 und Abs. 4 GO NRW entsprechend der der Beschlussvorlage zur Einladung beigefügten Anlage. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters.