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Stadtkämmerin Brauer stellt die Kernaussagen zum Jahresabschluss 2017 anhand einer Power Point-Präsentation vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zu der vorgenommenen Wertberichtigung im Umlaufvermögen und den Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten. Sie erklärt ferner, dass im Jahresabschluss keine Instandhaltungsrückstellungen angesetzt worden seien und geht auf die rechtliche Verpflichtung und wirtschaftlichen Risiken einer Folgeinventur des langfristig nutzbaren Vermögens - hier Gebäude und Straßen - ein. Aus der laufenden NKF-Evaluierung durch das Land NRW erhoffe man sich in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Erleichterung.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldbröl schließt sich den Ausführungen des Prüfungsberichts der Weber & Thönes GmbH vom 11.05.2018 vollumfänglich an und erteilt einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW entsprechend der der Beschlussvorlage zur Einladung beigefügten Anlage. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
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