Bürgerinformationssystem
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Städt. Verw.-Rat Knott fasst die Ergebnisse der Ortsbesichtigung zusammen. Bei der Kreisverwaltung wird eine Verkehrsmessung beantragt. Die Anwohner der Straße Margretenanger werden dann in einer Bürgerversammlung mit Vertretern der Verwaltung über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen beraten. Das Parken auf der Fahrbahn ist wegen der nicht ausreichenden Restfahrbahnbreite von weniger als 3 m nicht erlaubt.
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