Bürgerinformationssystem

Auszug - Verfügung des Landrates des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde zum Haushalt 2018 sowie 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2022 der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 29.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Gemäß § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Waldbröl lade ich Sie hiermit wegen besonderer Dringlichkeit mit einer verkürzten Einladungsfrist ein. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus der in § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz genannten Frist in Verbindung mit der Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 25.06.2018.
I/020/2018 Verfügung des Landrates des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde zum Haushalt 2018 sowie 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2022 der Stadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

rgermeister Koester begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit  fest.

 

 

 

 

StV. Kronenberg meldet sich zu Beginn der Beratung und verliest im Namen der Fraktionen von SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Erklärung mit folgendem Wortlaut:

 

Wir rügen die Einladung zur heutigen Ratssitzung.

 

r die Einladung zur Ratssitzung am 29.06.2018 mit verkürzter Ladungsfrist gem. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Waldbröl besteht kein Grund.

 

Über den in die Tagesordnung aufgenommenen Gegenstand ist bereits in den Sitzungen vom 06.06.2018 und 20.06.2018 diskutiert und entschieden worden.

 

Sofern wir über die erneut vorliegende Beschlussvorlage in heutiger Sitzung abstimmen werden, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Rüge.

 

Diese Erklärung wurde von den Vorsitzenden der v. g. Fraktionen unterzeichnet.

 

rgermeister Koester erklärt hierzu, dass der Bürgermeister gemäß Gemeindeordnung das Recht zur Terminierung von Ratssitzungen hat. Die Terminierung einer Ratssitzung unter Anwendung der verkürzten Einladungsfrist unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters. Einen Genehmigungsvorbehalt der verkürzten Einladungsfrist durch den Rat sieht die Gemeindeordnung nicht vor.

 

rgermeister Koester fasst die Beratungsergebnisse der vorangegangenen Ratssitzungen in Bezug auf den städtischen Haushalt zusammen und schildert noch einmal die ernste Situation. Er appelliert eindringlich an die Stadtverordneten, im Sinne der heutigen Beschlussvorlage zu votieren, um einen Rückfall in das Nothaushaltsrecht zu verhindern. Er teilt mit, dass er zusammen mit Städt. Verw.-Rat Knott am Vortag ein Gespräch im Städtebauförderdezernat bei der Bezirksregierung geführt hat um zu erfragen, welche Auswirkungen das Nothaushaltsrecht auf das derzeit laufende IEHK und künftige Maßnahmen der Stadtentwicklung haben wird. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist in einem Vermerk zusammengefasst und den Stadtverordneten am Vortag per Mail zugesendet worden. Er betont, dass das Ergebnis dieses Gesprächs die Ernsthaftigkeit der Situation noch verdeutlichen würde und er darauf hinweise, dass im Fall des Nothaushaltsrechts keine neuen Maßnahmen der Stadtentwicklung begonnen werden dürfen und im schlimmsten Fall sogar die Mittelrückzahlung droht.

 

Im Anschluss daran erläutert Städt. Verw.-Rat Knott den Gesprächsverlauf bei der Bezirksregierung und weist auf den versendeten Vermerk hin.

 

StV. Kronenberg erinnert an die Entwicklung in der Vergangenheit, in der sich die Haushaltskommission intensiv mit dem städtischen Haushalt beschäftigt hat. Er kritisiert, dass bei dem derart umfänglichen Zahlenwerk nicht genug Zeit für die Einarbeitung geblieben sei. Ein Fehler sei es ebenfalls gewesen, sich nicht am Stärkungspakt des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem damit einhergehenden Verzicht auf 11 Mio. Euro Zuweisung beteiligt zu haben. Es sei den Fraktionen von SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darum gegangen, in einen Sachdialog mit der Kommunalaufsicht einzutreten und eine individuelle Lösung für Waldbröl zu erarbeiten. Man habe, trotz der Kürze der Zeit mit dem vorgelegten Zahlenwerk den Nachweis eines positiven Jahresergebnisses führen können. Auf der Grundlage der seinerzeitigen Haushaltsgenehmigung hätte dieses Ergebnis die Kommunalaufsicht zum Umdenken bewegen können, da auch ihren Vorgaben Rechnung getragen wurde. In diesem Sinne habe man einen sachlich fundierten Vorschlag gemacht und es sei bedauerlich, dass die Kommunalaufsicht nicht in einen Sachdialog eingetreten ist. Vor dem Hintergrund sei es unverständlich, dass nun von Seiten der Kommunalaufsicht mit dem Gang in das Nothaushaltsrecht gedroht werde und man bemängele ausdrücklich den Umgang des Oberbergischen Kreises mit der Stadt Waldbröl. Vor dem Hintergrund des vom Bürgermeister erwähnten Gesprächs bei der Bezirksregierung wäre klar, dass die Fraktionen von SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit diesem Sachzwang umgehen und auf jeden Fall Schaden von der Stadt abwenden wollten.

 

Stadtkämmerin Brauer entgegnet, dass der Haushaltskommission alle Zahlen zur Verfügung gestellt wurden und die Kämmerei darüber hinaus die von dort vorgelegten Zahlenwerke nachvollzogen hat. Außerdem sei genug Zeit gewesen, sich in das Zahlenmaterial einzuarbeiten.

 

StV. Helzer findet es beschämend, dass die Kommunalaufsicht in einer Verfügung an die Stadt u. a. begründet, dass nicht die erforderliche Zeit gewesen sei, sich mit den Zahlen der Haushaltskommission zu beschäftigen. Angesichts der Größe der Kreisverwaltung sei es unverständlich, wenn dort nicht genügend Personalkapazität vorhanden sein sollte, um sich mit solch einer wichtigen Angelegenheit zu beschäftigen. Er weist darauf hin, dass die UWG als einzige Fraktion seinerzeit für eine Klage gegen die Haushaltsverfügung votierttte. Im Nachhinein frage man sich, ob dieser Weg nicht der bessere gewesen wäre. Er betont, dass das von der Haushaltskommission vorgelegte Zahlenwerk den ausgeglichenen Haushalt präsentiert hat, der von der Kommunalaufsicht gefordert wurde und kritisiert deutlich das „Nachtreten“ der Kommunalaufsicht in der Form, dass die seinerzeit vom Rat der Stadt Waldbröl aus guten Gründen nicht durchgeführte Erhöhung der Steuern nun nachgeholt werden muss.

 

StV. Steiniger bemängelt, dass das vom StV. Kronenberg erwähnte Zahlenwerk der CDU-Fraktion nicht bekannt ist. Er kritisiert das Verhalten der Ratsfaktionen von SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP als wahltaktisch motiviert und gibt zu bedenken, dass die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits im Dezember den Haushalt tten abstimmen können. Man habe sich seinerzeit interfraktionell aus guten Gründen darauf geeinigt, gegen die Haushaltsverfügung mangels Aussicht auf Erfolg nicht zu klagen. Aktuell gehe es darum, die Projekte der Stadtentwicklung nicht zu gefährden, da durch den Eintritt des Nothaushaltsrechts für Waldbröl ein unabsehbar großer Schaden entstünde. Generell sehe er das Verhalten der vier Fraktionen als abträglich für das Vertrauen der Bürger in die Politik an.

 

StV. Kronenberg erwidert, alle Daten seien immer in der Haushaltskommission vorgestellt und ausgehändigt worden. Im Gegensatz zu den anderen Fraktionen habe die CDU sich darüber hinaus nie mit der SPD in Verbindung gesetzt. StV. Kronenberg erklärt weiterhin, dass die Erhöhung der Hebesätze sachlich nicht notwendig wäre und vermutet darin ein wahltaktisches Verhalten der CDU.

 

StV. Greb gibt zu bedenken, dass die Stadt Waldbröl ein Ausgabenproblem hat und seine Fraktion grundsätzlich gegen Steuererhöhungen sei. Man sei aktuell in einer Zwangslage und mit Blick auf die Vergangenheit sei es umso bedauerlicher, dass man durch die Nichtteilnahme am Stärkungspakt 11 Mio. Euro „verschenkt“ habe. Er wehre sich dagegen, Stadtverordneten Vorwürfe wegen ihres Abstimmungsverhaltens zu machen. Aktuell vordringlich sei, den Nothaushalt für Waldbröl zu verhindern.

 

StV. Steiniger bemerkt, dass die nun anstehenden hohen Realsteuerhebesätze bei Teilnahme am Stärkungspakt bereits fünf Jahre früher den Bürgern hätten zugemutet werden müssen.

 

StV. Hein führt aus, dass es sich bei dem Verhalten der Fraktionen von SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nicht um wahltaktisches Verhalten gehandelt hätte. Man hätte im Sinne der Waldbröler Bürgerschaft für geringere Steuersätze gekämpft und sei mit der Argumentation leider nicht durchgedrungen. Sie sei jedoch froh, dass man sich die Zeit genommen und so intensiv mit dem Haushalt beschäftigt hätte.

 

Auf Antrag des StV. Helzer wird die Sitzung von 19.12 Uhr bis 19.16 Uhr unterbrochen.