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Auszug - 1. Änderung der Hebesatzsatzung vom 30.03.2017  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 29.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Gemäß § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Waldbröl lade ich Sie hiermit wegen besonderer Dringlichkeit mit einer verkürzten Einladungsfrist ein. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus der in § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz genannten Frist in Verbindung mit der Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 25.06.2018.
I/022/2018 1. Änderung der Hebesatzsatzung vom 30.03.2017
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf Antrag des StV. Helzer erfolgt die namentliche Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 und 3.

 

rgermeister Koester  verliest den Beschlussvorschlag.

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

        Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen die 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 30.03.2017, die in der Sitzung des Rates am 16.05.2018 vorgelegt wurde. Diese sieht folgende Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2018 vor:

        Realsteuer

        Hebesatz

        Grundsteuer A

        320 v. H.

        Grundsteuer B

        765 v. H.

        Gewerbesteuer

        575 v. H.

 

 

 

Mit Ja haben gestimmt:

 

rgermeister Koester, die Stadtverordneten Huhn, Jürgen Köppe, Ulrike Köppe, Lange,wen, Mittler, Paech, Rafalski, Shaykhan, Steiniger, Tillmann, Wagner und Weber.

 

Mit Nein haben gestimmt:

 

Die Stadtverordneten Bourtscheidt, Hennlein, Kronenberg, Strutz, Pampus, Zeller, Giebeler, Gilles, Helzer, Steffens, Grüber

 

Enthalten haben sich:

 

Die Stadtverordneten Nowak-Schöbel, Hein, Kuhlmann-Custodis, Greb, Laskowski.

 

rgermeister Koester gibt den Hinweis, dass mit dem in heutiger Sitzung gefassten Beschluss alle anderslautenden Beschlüsse aus den beiden vorhergehenden Sitzungen aufgehoben sind. Gleichzeitig zieht er seine Beanstandungen zu den Beschlüssen vom 06.06.2018 als in der Sache erledigt zurück.