Bürgerinformationssystem
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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass mit den Grundstückseigentümern gesprochen wurde. Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die Eigentümer der im südwestlichen Teil gelegenen Grundstücke für die Ausweisung von Bauland sich ausgesprochen, die Eigentümer im nordöstlichen Teil kein Interesse bekundet haben. Es
ist daher sinnvoll, das Bebauungsplangebiet auf den südwestlichen Teil zu
beschränken, dadurch könnten auch die Ausgleichsflächen verringert werden. Die
geplante überbaubare Fläche würde den Bau von zehn bis zwölf Wohnhäusern
ermöglichen, die Grundstückseinteilungen sollten Grundstücksgrößen von 700 m2
ergeben; es ist eingeschossige Bebauung geplant. Das Klientel der
Grundstückskäufer wäre somit auch eingeschränkt. Die Erschließung ist über den
Ausbau des Langengartens ab Fahrenseifener Weg angedacht; am „Haus
Bellingen“ vobei kann ein Fußweg in nördlicher Richtung vorgesehen wrden. Um
die Überplanung des Gebietes mit entsprechenden Erschließungsanlagen
reibungslos abwickeln zu können, wäre es ratsam, einen Erschließungsträger zu
finden. Der
Ausschuss gibt seine Zustimmung zur beabsichtigten einzuleitenden Planung. |
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