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Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.06.2018 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit dem Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zur Weiterführung der Geschwindigkeitbegrenzung von 70 km/h auf der B 478 ab dem Ortsausgang Waldbröl bis zum Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h vor der Ortschaft Ziegenhardt zu führen.
Der Antrag auf Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung am 25.06.2018 dem Straßenverkehrsamt vorgelegt. Von dort wurde der Antrag am 20.07.2018 abgelehnt, da nur dort Verkehrszeichen angeordnet werden dürfen, wo sie aus objektiven Gründen zwingend erfordlich sind. Diese Gründe liegen nach Ansicht des Straßenverkehrsamtes und der anderen Fachbehörden auf der B 478 nicht vor.
Diese Entscheidung stößt bei den Auschussmitgliedern auf Unverständnis.
Städt.-Verw.-Rat Knott weist darauf hin, dass zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung eine besondere Gefahrenlage bestehen muss.
Im Ausschuss besteht die Ansicht, dass im kommenden Jahr ein neuer Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 478 gestellt werden soll.
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