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Herr Knott erläutert den Antrag der Eheleute Irmtraud und Karl Otto Schild zur Ausweisung eines neuen Baugrundstückes auf der Parzelle Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück 425. Herr Knott weist darauf hin, dass bereits gegenüber auf den Grundstücken 314 und 553 gebaut wurde, obwohl diese nicht im Bebauungsplangebiet Nr. 25 liegen. Diese Genehmigungen wurden aber vom Kreis nach § 34 BauGB erteilt. Dies sei hier nicht möglich, da das Grundstück im Bebauungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist und deshalb eine Änderung des Bebauungsplans vom Ausschuss beschlossen werden sollte.
Die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung unter TOP 7.
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