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Herr Hillnhütter stellt sich kurz vor und erklärt, dass sein Büro für die MARUMA GmbH die Planung erarbeitet habe. Dabei wurde bereits in der Entwurfsphase festgestellt, dass die Stellplatzfrage hier sehr wichtig ist. Man habe daher das Projekt im Grunde von unten nach oben entwickelt.
Herr Dabringhausen erläutert dann konkret die Planung. Er zeigt zunächst einen Entwurf der Bebauungsplanänderung und erklärt, dass die Baugrenzen sowohl nach vorne als auch nach hinten verschoben werden müssen für die geplante Tiefgarage, welche 18 Stellplätze bieten soll und teils oberirdisch ausgebildet wird. Drei Stellplätze für Besucher und Kurzparker sind am Alten Friedhofsweg geplant.
Es sollen zwei baugleiche Baukörper entstehen mit ca. 2-3 Wohnungen pro Geschoss, insgesamt voraussichtlich zwölf Wohnungen. Es sind Flachdächer geplant. Die zweiten. Obergeschosse und die Dachgeschosse werden gestaffelt; die obersten Staffelgeschosse erhalten eine umlaufende Terrasse. Die festgesetzte Dachneigung und die Firstrichtung des Bebauungsplans Nr. 9 wären somit zu ändern. Weiterhin müsste die Geschossigkeit von zwei auf drei Vollgeschosse erhöht werden, wobei die festgesetzte GRZ und GFZ trotzdem eingehalten werden kann.
Zur Auflockerung der Straßenansicht wird ein Gebäude parallel zum Alten Friedhofsweg und ein Gebäude parallel zur Brölbahnstraße angeordnet. Genaue Grundrisspläne der Wohnungen können noch nicht vorgelegt werden, da die Planungen nicht abgeschlossen sind. Im vorderen Bereich soll eine Begrünung auf der Tiefgarage erfolgen und im hinteren Bereich sollen die Gehölze weitestgehend erhalten werden.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Es schließt sich eine kurze Diskussion an, in der keine Anregungen für die Planung gegeben werden.
Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 – Brölbahnstraße - der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu beauftragen.
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