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Auszug - Änderung § 13 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 12.4.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/051/2018 Änderung § 13 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV Kronenberg erläutert für die antragsstellenden Fraktionen die Anträge. Es sei den Fraktionen wichtig, dass Verwaltungshandeln enger zu begleiten und in diesem Zusammenhang die in Rede stehenden Wertgrenzen zu reduzieren.

 

rgermeister Koester führt aus, dass der Bürgermeister durch die Gemeindeordnung verpflichtet ist, den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Dieser Verpflichtung sei er in der Vergangenheit stets nachgekommen.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat beschließt bei 16 Ja-Stimmen und 15 Gegenstimmen, die Hauptsatzung gemäß des in heutiger Sitzung vorgelegten Antrages betreffend § 13 Ermächtigung und Vergaben zu ändern.

 

rgermeister Koester erklärt, dass die Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates geändert werden kann. Diese Mehrheit beträgt 18 Stadtverordnete. Da diese Mehrheitl an zustimmenden Stadtverordneten nicht erreicht wurde, ist der vorliegende Antrag aus formellen Gründen abgelehnt.