Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Knott erläutert vor Ort den Antrag des Herrn Nöltgen.
Mit der 4. Ergänzungsatzung wurde für die beiden betroffenen Hausgrundstücke eine Grundflächenzahl GRZ von 0,3 festgesetzt. Diese wurde auf dem Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstück 117/71 bereits mit dem errichteten Wohnhaus überschritten und die geplante Doppelgarage wäre somit nicht zulässig. Herr Knott erklärt, dass in Abstimmung mit dem Kreisbauamt eine Genehmigung erteilt werden kann, wenn die GRZ ganz entfällt. Die Verwaltung befürwortet den Antrag, weil sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Herr Knott verweist auf die gleichen Probleme mit der Festsetzung GRZ 0,3 in anderen Ortslagen und erklärt, dass diese Ausweisung zukünftig nicht mehr erfolgen sollte.
Die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung unter TOP 3.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |