Bürgerinformationssystem
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VA Josifek erläutert, dass das Abwasserwerk für die von Herrn Weigel vorgetragenen Bedarfe bereits eine eindeutige Satzungsregelung zugunsten der Gebührennehmer vorhält. Jeder hat das Recht einen geeichten Wasserzähler zum Nachweis von nicht in den Kanal geflossenen Mengen zu installieren und diesen beim Abwasserwerk zu melden, so dass ab einem Kubikmeter gemessene Menge ein Abzug bei den Abwassergebühren gewährt wird. Der Ausschuss stellt in der anschließenden Diskussion fest, dass diese Regelung gerecht ist, da sie weder bevorzugt noch benachteiligt.
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