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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion - siehe Anlage -   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Schule und Kultur1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Kronenberg erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Seitens der Verwaltung nimmt Herr Domke hierzu wie folgt Stellung:

 

Am 07.11.2018 hat eine Informationsveranstaltung beim Oberbergischen Kreis Inklusionsbüro zu der Thematik „Neuausrichtung Inklusion, Orte des gemeinsamen Lernens“ stattgefunden. Nach aktuellem Stand werden Orte des gemeinsamen Lernens von der Schulaufsicht nach Anhörung der Schulleitung und mit schriftlicher Zustimmung des Schulträgers eingerichtet. Die Schule muss über ein Inklusionskonzept verfügen und die räumliche Ausstattung muss dies ermöglichen.

 

Danach ist beabsichtigt, in Waldbröl die Realschule und die Gesamtschule als Orte des gemeinsamen Lernens einzurichten. Die Anhörung der Schulleitungen ist schon erfolgt. Der Schulträger wurde noch nicht um Stellungnahme gebeten.

 

Eine Klassenfrequenz von 25 bei 3 Schülern mit Förderbedarf je Eingangsklasse ist angestrebtes wünschenswertes Ziel für die Zukunft aber nicht zwingend umzusetzen.

 

Es können weiterhin bis 27 Kinder je Klasse beschult werden bzw. 29, wenn keine Förderkinder im Klassenverband sind.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit 7 Schülern aus dem Grundschulbereich mit Förderbedarf zu rechnen. Ausschlaggebend ist zwar der Elternwille, der Schulträger kann aber eine Verteilung auf die Orte des gemeinsamen Lernens vornehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht bei den zu erwartenden Zahlen derzeit keine Notwendigkeit, die Zügigkeit der Gesamtschule zu erhöhen.

 

In Anbetracht der aktuellen Vorgeschichte zur Schulentwicklung und der erst vor 2 Wochen gefassten Beschlüsse zu den Zügigkeiten wäre dies aus Sicht der Verwaltung auch ein schwer zu vermittelndes Signal an die Nachbarkommunen.

 

Schließlich muss auch mit in die Erwägungen einfließen, dass die Roseggerschule (Zweckverband der Förderschulen) hier in Waldbröl ansässig ist.

 

Frau Bertrams-Helzer ergänzt, dass es bei den bisher 7 an die Bezirksregierung gemeldeten Grundschülern mit Förderbedarf möglich sein dürfte, diese auf 2 Schulen zu verteilen. Zudem weist sie darauf hin, dass die ursprünglich für das Schuljahr 2017/18 an der Gesamtschule befristete Minimierung der Klassenstärke auf 27 Schüler, die auf eine Mehrzahl zugewiesener Kinder mit Förderbedarf zurückzuführen war, noch beibehalten wurde und wieder auf volle Klassenstärke (29 Schüler und mehr) aufgestockt werden könnte.

 

Die Schulleitungen der Gesamtschule und der Realschule bestätigen, dass bereits eine Anhörung zur Benennung als Inklusionsschule seitens der Bezirksregierung erfolgt ist und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben wurde.

 

Herr Schriever ergänzt, dass ab dem Schuljahr 2019/20 eine sonderpädagogische Stelle an der Realschule besetzt wird und er bei Aufnahme von 3 4 Schülern mit Förderbedarf pro Schuljahr keine Problematik hinsichtlich inklusiver Beschulung sieht.

 

In allgemeiner Diskussion über die Einrichtung eines einmaligen 5. Zuges an der Gesamtschule werden Befürchtungen zum Ausdruck gebracht, dass die Schülerzahlen der umliegenden Gemeinden, insbesondere der Gemeinde Morsbach, weiter geschwächt werden könnten. Auch wird an die Beständigkeit des Schulentwicklungsplanes erinnert.

 

Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Realschule überhaupt Inklusionsschüler aufnehmen darf, wenn sie keine Anerkennung als Inklusionsschule erhalten sollte. Nach wie vor wird es aber möglich sein, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Ob die Nachbarkommunen bei der Einrichtung eines einmaligen 5. Zuges an der Gesamtschule eingebunden werden müssen, gehört lt. Verwaltung zum normalen Ablauf des Verfahrens, nämlich Anhörung der Schulen und des Schulträgers durch die Bezirksregierung.

 

StV. Kronenberg teilt dem Ausschuss mit, dass der Antrag der SPD-Fraktion in Abhängigkeit von den Schülerzahlen für die neuen Eingangsklassen an der Gesamtschule vertagt wird; eine Entscheidung aber vor der offiziellen Beendigung des Anmeldeverfahrens im Februar 2019 in einer erneuten Sitzung getroffen werden muss.

 

Der Vertagung des Antrages auf den 11.02.2019 wird zugestimmt. Neue Informationen sollen aber zeitnah an die Fraktionen weitergegeben werden.