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Auszug - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, UWG-Fraktion. FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der §§ 13 und 14 der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl - siehe Rat vom 20.11.2018  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Kronenberg teilt mit, dass sich hinsichtlich der für § 13 vorgeschlagenen Wertgrenzen Änderungen ergeben würden, die er mündlich vorträgt. Bei diesen Änderungen handelt es sich um eine Heraufsetzung der bisher genannten Beträge. Die neuen Wertgrenzen sind dem Original dieser Niederschrift beigefügt.

 

rgermeister Koester entgegnet, dass trotz dieser neuen Vorschläge immer noch eine Reduzierung der bisher gültigen Wertgrenzen vorliegt. Er weist darauf hin, dass z. Z. die Kosten im Baubereich deutlich ansteigen und die bisherigen Wertgrenzen im Grunde schon zu niedrig sind. Er nehme aber aus den bisherigen Beratungen die Intention aus der Politik mit, bei der Durchführung insbesondere von  Baumaßnahmen enger beteiligt zu werden. Vor diesem Hintergrund macht er folgende Vorschläge:

 

  1. Auftragsvergabe im Rahmen der Stadtentwicklung in enger Abstimmung mit der Politik ohne Beachtung von Wertgrenzen.

 

  1. Abbildung von Projekten ab 10.000,-- € (bisher 20.000,-- €) im Haushalt. Dies bedeutet in der Praxis eine dezidierte Beratung der einzelnen Projekte.

 

 

Er weist darauf hin, dass bei Beschluss und Umsetzung des vorliegenden Antrages zu viele Sitzungen stattfinden müssten, die den Arbeitsfluss in der Verwaltung hemmen würden. Letzten Endes unterliege die Verwaltung der rechtlichen Bindungswirkung der Submissionsergebnisse; auch Ausschussberatungen könnten daran nichts ändern.

 

Stadtkämmerin Brauer führt aus, dass letzten Endes alle Auftragsvergaben Ausfluss von Maßnahmen sind, die im Haushalt enthalten und durch Haushaltsbeschluss des Rates genehmigt wurden. Aufträge sind als Vollzug des bereits beschlossenen Haushaltes zu verstehen. Bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben verhalte es sich anders; in der Vergangenheit sei hierüber jedoch immer zeitnah informiert worden.

 

StV. Kronenberg betont, dass die Politik näher bei den Themen eingebunden sein möchte und in diesem Zuge auch beabsichtigt ist, mehr Sitzungen durchzuführen.

 

StV. Greb weist auf den Zusammenhang von Haushalt, dort eingestellten Baumaßnahmen, Submissionen und der Umsetzung des Submissionsergebnisses hin.

 

StV. Steiniger gibt zu bedenken, dass im vorliegenden Fall über Auftragsvergaben entschieden würde, die der Ausschuss sowieso nicht ändern kann, da die Verwaltung an das Submissionsergebnis gebunden ist. Er verweist auf die regelmäßig im Ausschuss für Bauen und Verkehr verteilte Liste über erteilte Aufträge und betont, dass diese Liste doch die Information darstellt, die gefordert wird. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Vergabesystematik der Ausschuss Submissionsergebnisse und daraus resultierende Auftragserteilungen im Grunde nur zur Kenntnis nehmen könne, halte er die Durchführung von zusätzlichen Sitzungen für nicht sinnvoll.

 

StV. Zeller bemerkt, dass bei Vergabeverfahren die Ausschreibungen auch wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden könnten. Somit bestehe durchaus eine Eingriffsmöglichkeit.

 

StV. Helzer betont, dass es im Kern des Antrages um eine Verbesserung des Informationsflusses zwischen Verwaltung und Politik geht und bemängelt, dass in diesem Jahr zu wenig Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses stattgefunden haben.

 

 

 

 

 

StV. Wagner hält die bisher gültigen Wertgrenzen der Hauptsatzung aufgrund der Wirtschaftssituation eher für zu niedrig. Natürlich befürworte er eine Information der Politik. Diese solle jedoch nicht durch Beschlüsse erfolgen, sondern durch laufende Kontrolle bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen Kosten. Solange die Kosten bei einer Maßnahme nicht aus dem Ruder laufen würden, sehe er keine Probleme und keine Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle. Diese Informationen könnten durch eine Liste mit wenigen Zahlen treffsicher und ohne Mehraufwand geleistet werden. Er schlägt vor, eine Mustertabelle zu erstellen, wie eine solche Information an die Politik gestaltet werden könnte.

 

StV. Hein bedankt sich für die Kompromissbereitschaft, die im Laufe der Beratung deutlich geworden sei. Es sei ebenfalls deutlich geworden, worum es der Politik gehe und sie bitte um eine Sitzungsunterbrechung, damit sich die antragstellenden Fraktionen beraten könnten. Vor dem Hintergrund der im Januar ohnehin tagenden Haushaltskommission schlage sie vor, dieses Thema ebenfalls in dieser Kommission zu beraten.

 

 

rgermeister Koester unterbricht die Sitzung von 18.20 Uhr bis 18.30 Uhr.

 

 

StV. Kronenberg stellt für die antragstellenden Fraktionen fest, dass man bei den zu Sitzungsbeginn genannten modifizierten Wertgrenzen bleibt. Die antragstellenden Fraktionen seien bereit, entsprechend des Vorschlages der StV. Hein den Sachverhalt in der Haushaltskommission im Januar 2019 zu besprechen; man wolle hierbei die vom StV. Wagner vorgeschlagene Mustertabelle gerne in die Beratung mit aufnehmen.

 

StV. Helzer ergänzt, dass die gemeinsame Beratung in der Haushaltskommission unter Einbeziehung des Vorschlages des StV. Wagner zielführend sei und dann die weitere Beratung im Hauptausschuss bzw. Rat stattfinde.