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Auszug - Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplans 2018 sowie Haushaltsplan 2019 unter Berücksichtigung des aktuellen Controllings  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtkämmerin Brauer erläutert das Zahlenwerk mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation und beantwortet Fragen aus der Mitte des Ausschusses.

 

Im Wesentlichen ändert sich der Haushaltsplan 2018 nur in sechs Positionen; die Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2018 ist notwendig, um der neuen Rechtslage Rechnung zu tragen. Demnach würden die kommunalaufsichtlichen Auflagen auch für das Haushaltsjahr 2019 gelten mit der Folge einer restriktiven Haushaltsführung. Das bedeutet, dass z. B. die Maßnahme „Merkur“ nicht durchgeführt werden könnte.

 

StV. Helzer stellt fest, dass bei den eben vorgestellten Zahlen offenbar optimistischer als bisher kalkuliert worden ist und fragt, ob das bisher zugrunde liegende System geändert worden sei.

 

Stadtkämmerin Brauer antwortet, dass sie die Orientierungsdaten anwende und darüber hinaus entsprechende Anregungen von der Haushaltskommission aufgenommen habe.

 

StV. Helzer entgegnet, dass in jedem Fall eine realistische Zahlengrundlage notwendig sei, um über den Nachtragshaushalt beschließen zu können. Es mache keinen Sinn, mit Zahlen zu arbeiten, die nachher nicht eintreten mit der Folge von erneuten Steuererhöhungen. Damit sei keinem geholfen.

 

StV. Zeller verweist auf die seinerzeitigen Beratungen in der Haushaltskommission und die Forderungen, die dort von der SPD-Fraktion in Bezug auf die Kalkulation von Haushaltsansätzen erhoben worden sind.

 

StV. Greb spricht sich dafür aus, die vorgestellten Zahlen in der Form anzunehmen, um die geplanten Maßnahmen nicht zu verzögern.

 

StV. Steiniger zeigt sich verwundert, dass an der Form der Kalkulation von Ansätzen durch die Kämmerei nun Kritik geübt wird. Er erinnert an die Beratung in der Haushaltskommission, wo gefordert wurde, Ansätze optimistischer zu kalkulieren. Wenn dies nun umgesetzt werde, würde auch wieder kritisiert.

 

StV. Kronenberg weist darauf hin, dass man bei der entsprechenden Kalkulation in der Haushaltskommission zurückhaltender war. Er ergänzt, dass man die vorgestellten Zahlen erst einmal in den Fraktionen nachvollziehen müsse. Darüber hinaus zeigt er Unverständnis über die Aussage, dass entsprechend der neuen Rechtslage trotz ausgeglichenem Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden solle. Es sei seiner Ansicht nach nicht möglich, kommunalaufsichtliche Auflagen aufrechtzuerhalten, wenn ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt wird.

 

Bezug nehmend auf die Beratung zum Merkur-Areal im nichtöffentlichen Teil der letzten Ratssitzung kritisiert StV. Helzer, dass der Bürgermeister eine Information über den weiteren Fortgang zu Merkur an die Presse gegeben hat, obwohl die Beratung im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung stattgefunden hat. Er mahnt an, die Chancengleichheit zu wahren in der Form, dass, wenn überhaupt aus dem nichtöffentlichen Teil einer Sitzung berichtet werden darf, dies für alle Beteiligten gelten müsse.

 

rgermeister Koester antwortet, dass die reine Beschlusslage aus dem nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung veröffentlicht werden darf; nicht jedoch der Inhalt der vorangegangenen Beratung.

 

StV. Hein drückt ebenfalls ihre Verwunderung darüber aus, dass aus dem nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung berichtet wird. Natürlich sei es richtig, die Öffentlichkeit zu informieren aber der nichtöffentliche Teil einer Ratssitzung beinhalte nun einmal Vertraulichkeit.

 

StV. Gilles fragt nach der Rechtsgrundlage, inwieweit eine solche Information zulässig ist; insbesondere darüber, wer wie abgestimmt hat.

 

rgermeister Koester weist vor dem Hintergrund des Themas Merkur-Areal noch einmal darauf hin, dass ein Anzeigehaushalt für das Haushaltsjahr 2019 nötig ist, um Merkur, aber auch das Projekt Sanierung des Hallenbades“ in der Vennstraße, nicht zu gefährden. Der 1. Nachtragshaushaltsplan biete die Gewähr, sich aus den kommunalaufsichtlichen Zwängen zu befreien. Es gehe darum, durch den Abbruch des Merkur-Komplexes eine Aufbruchstimmung zu schaffen.

 

StV. Helzer weist darauf hin, dass das finanzielle Risiko beim Abbruch von Merkur vollständig bei der Stadt liege.

 

rgermeister Koester teilt mit, dass die Stadt Waldbröl nicht für einen Investor das Gebäude abbrechen dürfe; in diesem Fall gebe es keine Förderung. Klar sei, dass der Abbruch in jedem Fall durchgeführt werden muss; dies würde der Stadt Waldbröl niemand abnehmen. Wenn seitens der Politik der Nachtragshaushaltsplan abgelehnt werde, sei die Folge, dass die Stadt Waldbröl ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müsse mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

 

Städt. Verw.-Rat Knott ergänzt, dass seitens des Landesbauministeriums und der Bezirksregierung bestätigt wurde, dass kein Risiko für die Stadt Waldbröl besteht, wenn auf den Abbruch ein öffentliches Projekt folgt. Dies ist geplant. Die Abbruchkosten, mit 3,5 Mio. Euro kalkuliert, seien realistisch und könnten in 2020 durch entsprechende Fördermittel mit 2,8 Mio. Euro refinanziert werden.

 

StV. Hein erklärt, dass ihre Fraktion für die nächste Ratssitzung einen Änderungsantrag zu der Beschlussvorlage betreffend Merkur-Areal vorlegen wird.