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Auszug - Antrag der UWG-Fraktion: Änderung der Hundesteuersatzung - siehe Rat vom 19.12.2018  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Steffens erläutert den Antrag und weist auf ähnliche Regelungen aus den Nachbarkommunen hin. Entscheidend sei, dass bei einem bestandenen Wesenstest von dem geprüften Hund keine Gefahr mehr ausgehe und in diesem Fall auch die Kampfhundesteuer nicht mehr notwendig sei. Er verweist auf ein Beispiel, in dem Personen ihre Hunde im Tierheim abgeben mussten, weil sie die hohe Kampfhundesteuer nicht mehr bezahlen konnten.

 

Stadtkämmerin Brauer erläutert die Rechtssituation und verweist auf die Gefahr der Ungleichbehandlung, wenn man die Regelung nur auf die Hunde nach § 10 des Landeshundegesetzes NRW beziehen würde.

 

StV. Steffens erklärt, dass der Antrag entsprechend geändert werden kann, so dass die Gefahr der Ungleichbehandlung nicht auftritt.

 

StV. Hennlein gibt zu bedenken, dass die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, welche der Waldbröler Hundesteuersatzung zugrunde liegt, aus gutem Grunde ausgewählt wurde und man von dieser aus Gründen der Rechtssicherheit nicht abweichen solle.

 

StV. Greb fragt, wie viele Hunde überhaupt betroffen sind.

 

StV. Steiniger erklärt, das CDU-Fraktion den in Rede stehenden Antrag ablehnt, da die seinerzeitige Entscheidung in 2015, welche einstimmig im Rat beschlossen wurde, gute Gründe hatte und man an diesen festhalte.

 

StV. Hein spricht sich ebenfalls dafür aus, die bisherige Regelung beizubehalten.


Beschluss:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt bei 2 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 13 Nein-Stimmen den Antrag der UWG-Fraktion ab.