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Herr Knott erläutert vor Ort den Sachverhalt. Die Flurstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 47, Flurstücke Nr. 396 und 216 sind im Bebauungsplan Nr. 51 „Hermesdorf“ noch als Bahnanlage ausgewiesen. Die Bezirksregierung Köln hat diese bereits im Oktober 2018 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll hier ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Somit ist der Grundstückseigentümer in der Lage, die Baulücke zu schließen und das bestehende Gebäude zu erweitern. Die mögliche Bebauung fügt sich in das vorhandene Wohngebiet ein und wird damit von der Verwaltung befürwortet. Der Oberbergische Kreis und die Rhein-Sieg-Eisenbahn werden im Verfahren beteiligt. Die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung unter TOP 5.
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